


Bebauungspläne
Als kommunale Satzung ist der Bebauungsplan ein „Gesetz“ auf Gemeindeebene. Daher sind die Anforderungen an die Rechtssicherheit sehr hoch. Als verbindlicher Bauleitplan unterliegt der Bebauungsplan den Vorschriften von Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung und muss zudem noch viele weitere Gesetze, wie das Bundesnaturschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Bayerische Denkmalschutzgesetz und die jeweilige Länderbauordnung berücksichtigen.
Zielsetzung des Bebauungsplanes ist es, durch die rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Ordnung innerhalb des Geltungsbereiches im Gemeindegebiet sicherzustellen. Dabei sind die bestehenden und die zukünftigen Nutzungen im Gebiet wie auch im Umfeld sowie unterschiedliche Belange und Schutzgüter zu berücksichtigen.
Wir prüfen grundsätzlich, ob die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist und welche alternativen Rechtsinstrumente angewendet werden können.
Unsere Planwerke werden in den üblichen Datenformaten, insbesondere dem einheitlichen Standart XPlanung gefertigt. Als Planungsbüro nutzen wir die Plattform für digitale Verfahren DiPlanung und begleiten unsere Auftraggeber bei der digitalen Durchführung von Verfahren bei den Planungs- und Beteiligungsprozessen.
Neben den in der HOAI definierten Grundleistungen bieten wir folgende Einzelleistungen an:
- Machbarkeitsstudien (Klärung von Planungsrestriktionen)
- Bedarfsnachweis für neue Wohn- oder Gewerbegebiete
- Umweltprüfungen
- Betreuung des Aufstellungsverfahrens
- Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
Wir haben Erfahrungen aus der Bearbeitung von über 200 Bebauungsplänen (Neuaufstellungen oder Änderungen) für:
- Wohngebiete
- Gewerbegebiete
- Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel
- Sondergebiete für Solarparks
- Gemeinbedarfsflächen und Versorgungsanlagen
- Neuordnungsgebiete im Bestand
- Vorhaben- und Erschließungspläne
- Qualifizierte und einfache Bebauungspläne
- Innenbereichssatzungen und Außenbereichssatzungen
- Einbeziehungssatzungen
Unsere Auftraggeber sind
- Städte und Gemeinden in Unterfranken, Mittelfranken sowie im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg
- Wohnungsunternehmen, Bauträger, Projektentwickler und Privatpersonen im Wohnungsbau
- Auftraggeber der gewerblichen Wirtschaft wie Einzelhandelsunternehmen, Energiedienstleister und Unternehmen anderer Wirtschaftszweige
- Stiftungen und andere gemeinwirtschaftliche Auftraggeber
Städtebauliche Satzungen
Nicht immer ist ein Bebauungsplan notwendig, um eine Bebauung zu ermöglichen und die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten; hierfür bieten sich Innenbereichssatzungen oder Außenbereichssatzungen an.